Visum nach Russland

Erledigung der touristischen und andere Visen

Touristen- /
Private Visa
Visumdauer Bearbeitungsdauer in Tagen
10-14 Tage 7-9 Tage bis 3 Tage Blitz
Touristenvisum (einfache Einreise) 16 Tage 105 €
Touristenvisum (einfache Einreise) 30 Tage 205 € 215 € 265 € 290 €
Touristenvisum (einfache Einreise) 90 Tage 245 € 265 €
Touristenvisum (zweifache Einreise) 30 Tage 270 € 280 € 325 € 350 €
Touristenvisum (zweifache Einreise) 90 Tage 310 € 325 €
Touristenvisum (mehrfache Einreise) 180 Tage ab 430 €
Gastvisum nach Einladung Auf Anfrage
 
Geschäftsvisum Visumdauer Bearbeitungsdauer in Tagen
20-25 Tage 12-15 Tage 5 Tage Blitz
Geschäftsvisum mit unserer Einladung (mehrfache Einreise) 1 Jahr 565 €
Geschäftsvisum mit unserer Einladung (mehrfache Einreise) 2 Jahre Auf Anfrage
Geschäftsvisum mit unserer Einladung (mehrfache Einreise) 3 Jahre Auf Anfrage
Geschäftsvisum mit unserer Einladung (mehrfache Einreise) 5 Jahre Auf Anfrage

Information

Preise nur für deutsche Staatsangehörige und Bürger der Europäischen Union.

Wichtiger Hinweis! Antragsteller, die nicht deutsche Staatsangehörige oder Bürger der EU sind, können die Sachbearbeiter des unseren Büros telefonisch kontaktieren 030 885766-0 und sich über die Konsulatsgebühren erkundigen.

Für die Einreise in die Russische Föderation wird ein Visum, sowie eine Einladung benötigt. Touristenvisum gilt nur für eine einmalige Einreise in das Gebiet der Russischen Föderation. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Zweimal-Visum zu erhalten.

Dokumente:

• Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und über mindestens eine freie Seite zur Visaerterteilung verfügen;
• Passbidler (Farbfoto, ca. 3,5 x 4,5 cm), dürfen nicht älter als 6 Monate sein;
• Eine Auslandskrankenversicherung bei plötzlich auftretenden Krankheiten von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen. Wir helfen Ihnen dabei, die Auslandskrankenversicherung für Sie zu finden; (Muster Auslandskrankenversicherung)
• Eine offizielle Einladung oder ein sogenannter touristischer Voucher. Wir helfen Ihnen gerne weiter!;
• Nachweis der Rückkehrbereitschaft (Einkommensnachweis). Dies schließt zum Beispiel das Bestehen von Grundeigentum in dem Herkunftsland, einen festen Arbeitsplatz (Lohnabrechnung) oder einen aktuellen Kontoauszug ein.

Anmerkungen

Bitte beachten Sie, dass nach dem Artikel 6. Absatz 1. über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation vom 31. Mai 2002 № 62-FZ "Falls russischer Staatsbürger auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden sie von der Russischen Föderation nur als Bürger der RF betrachtet, falls nichts anderes in den internationalen Verträgen der Russischen Föderation vorgesehen ist."

Gemäß dem Artikel 6. des Föderalen Gesetzes vom 15. August 1996. № 114-FZ "Über das Verfahren der Ausfahrt aus der Russischen Föderation und Eintritt in der Russischen Föderation" Die Abreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation Bürger der Russischen Föderation erfolgt mit einem gültigen Ausweisdokument, welches die Persönlichkeit Bürger der Russischen Föderation außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation ausweist."

In diesem Zusammenahng ist die Einreise in die Russische Föderation nur mit den gültigen russischen Dokumenten, die ihre persönlichekt ausweisen, möglich - dem Ausweiss oder einem Reisepass.